Kreisförderung
(Tarif B)
Auf Vorschlag der Lehrer können Schüler für besondere Leistungen gefördert werden.
Nach einem bestandenen Vorspiel vor einer Kommission erhalten sie 45 min. geförderten Einzelunterricht (Tarif B).
Diese Vorspiele finden in der Zeit der allgemeinen Prüfungswochen statt. Diese Schüler werden als Förderschüler des Landkreises Nordsachsen geführt.
Die Förderung wird für ein Schuljahr gewährt. Maßstab für die Förderung ist eine sehr gute Leistung im Hauptfach in Verbindung mit aktiver Teilnahme in einem Ensemble der Musikschule und hohe Bereitschaft zur Mitwirkung in den Musikschulveranstaltungen.

Begabtenförderung des
Freistaates Sachsen
Die Förderung von besonders begabten Musikschülern des Freistaates Sachsen erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Förderung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen (FRL Kulturelle Bildung)“ in der jeweils geltenden Fassung. Die Begabtenvorspiele werden durch den Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Sachsen e.V. (LVdM) inhaltlich und organisatorisch durchgeführt.
Besonders talentierte und engagierte Schüler („Begabte“) erhalten ein Stipendium in Form einer wöchentlichen zusätzlichen Unterrichtsstunde beim eigenen Lehrer. Für diese Förderung muss bis November des Vorjahres ein Antrag bei der Schulleitung eingegangen sein. Ein U2-Abschluss ist Zugangsvoraussetzung. Die Auswahlvorspiele finden – nach Fachbereichen sortiert – im April und Mai statt.
Die Förderung erfolgt immer für ein Schuljahr, im Folgejahr müssen ein neuer Antrag und ein neues Vorspiel erfolgen.
Wenn sich neue Schüler für die Förderung anmelden möchten und bislang über keine oder wenig Erfahrung verfügen, nehmen sie gerne vorab Kontakt mit den Lehrkräften und der Schulleitung auf.
Beachten Sie hierbei auch immer, dass Schüler, die die Förderung erhalten, mindestens ein Ergänzungsfach (Theorie und/oder Ensemble) belegen müssen.
Erfolgreiche Wettbewerbsteilnahmen können von der Vorspielpflicht befreien.
Dies ist immer in den aktuellen „Durchführungsbestimmungen“ geregelt: www.lvdm-sachsen.de/begabtenförderung