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Bildung & Teilhabe

Es  handelt  sich  um  eine  Pauschale  für  zu  entrichtende  Entgelte   z.B.  an   Musikschulen   und   weiteren Freizeitbereichen in Höhe von EUR 15,00 pro Monat. Sie müssen vom Zahlungspflichtigen beantragt werden und der Entgeltbescheid der Musikschule kann geltend gemacht werden.
Hier kann man Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen.

Kulturpass

Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung. Im Jahr 2023 erhielt der Jahrgang 2005 ab dem 18. Geburtstag ein Budget von 200 Euro, das er nun noch bis Ende 2024 für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen kann.

Ab dem 1. März 2024 kann der Jahrgang 2006 das KulturPass-Budget freischalten und ab dem 18. Geburtstag nutzen. Angesichts der allgemeinen Haushaltslage war die Fortführung des Projekts eine große Kraftanstrengung. Daher wird das Budget für den neuen Jahrgang 100 Euro betragen.

kulturpass.de/

Landesjugendorchester Sachsen

Das Landesjugendorchester Sachsen ist seit 1992 die Anlaufstelle für ambitionierte junge Musiker/innen aus Sachsen, von denen viele am Anfang einer professionellen Musikerlaufbahn stehen. Die 14- bis 26-Jährigen sind der talentierte Nachwuchs der klassischen Musiklandschaft des Freistaats und vielmals »Jugend musiziert«-Preisträger, die in der Probenarbeit lernen, was es heißt, sich auf andere verlassen zu können, zuzuhören, aufeinander zu reagieren und sich inspirieren zu lassen.

ljosachsen.de/

Eine multimediale Zeitreise in die
mitteldeutsche Barockmusik

Die Entwicklung Mitteldeutschlands hin zu einer europäischen Musiklandschaft ersten Ranges steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Reformation, die Martin Luther seit 1517 von Wittenberg aus vorantrieb. Luther war selbst Musiker, spielte Laute und komponierte zahlreiche Lieder. Auch in seiner Theologie spielt die Musik eine zentrale Rolle. Er sah in ihr „die beste Gottesgabe“. Ein musikalischer Geist sei frei von jeder Teufelei, ausgeglichen und fröhlich. Schon deshalb war Luther überzeugt, „dass nach der Theologie keine Kunst sei, die mit der Musik könne verglichen werden“. Diese theologische Aufwertung der Musik gipfelte in der Überlegung, dass die musikalische Ausbildung eine der zentralen Aufgaben der Schulen und Universitäten sein müsse. „Ein Schulmeister muss singen können“ lautete Luthers Devise, die dazu führte, dass in ganz Mitteldeutschland seit der Mitte des 16. Jahrhunderts eine Explosion der Musikerberufe stattfand. Immer mehr Gemeinden stellten einen Kantor an, der in den Schulen die Gesangsausbildung übernahm und zugleich für die musikalische Gestaltung der Gottesdienste verantwortlich war. In vielen Städten wurden zusätzlich Organisten beschäftigt, deren Aufgabe vor allem die Intonation und Begleitung des Gemeindegesangs war.

Auch die Fürstenhöfe folgten dieser Entwicklung. Unter Kurfürst Moritz von Sachsen gründete der Luther-Freund Johann Walter 1548 in Dresden eine Hofkantorei und gilt damit als erster sächsischer Hofkapellmeister. In den kommenden Jahrhunderten folgten ihm so berühmte Persönlichkeiten wie Heinrich Schütz, Johann Adolph Hasse, Carl Maria von Weber und Richard Wagner.

mibamu.org/

Musik kopieren, aufführen, downloaden:
Alles verboten?

Welche Nutzungen ohne das Einholen von Lizenzen sind erlaubt, bzw. wie kommt man im Bedarfsfall an eine Lizenz (= Nutzungserlaubnis) heran, um eine legale Nutzung fremder Werke sicher zu stellen? Hierbei werden die praxisrelevantesten Möglichkeiten herausgegriffen, aber auch diejenigen, bei denen in der Musikwelt die größten Irrtümer im Umlauf sind. Es wird immer von deutschem Recht ausgegangen.
Der Verfasser Frank Bauchrowitz hofft, mit den nachfolgenden Zeilen auch weiterhin dazu beizutragen, die allgemeine Verunsicherung zu verringern und gerade Musikern praktische Handlungsanleitungen zu schaffen.

musikerkanzlei.de/blog/86