Mein Kind möchte ein Instrument erlernen. Was müssen wir tun?
Sie lassen der Musikschule eine unterschriebene Anmeldung zukommen. Bei minderjährigen Kindern ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Die Formulare liegen in den Geschäftsstellen der Kreismusikschule aus, Sie finden die Vordrucke auch auf unserer Homepage.
Vergessen Sie bitte nicht die zweite Unterschrift für die Abbuchungserlaubnis. Nach dem Ausfüllen einfach bei uns abgeben, zusenden oder faxen.
Die Musikschule bzw. die Lehrkraft spricht danach mit Ihnen den genauen Unterrichtsbeginn ab.
Anmeldungen sind jederzeit möglich - auch online.
Kann ich als Erwachsener Unterricht an der Musikschule nehmen?
Selbstverständlich bietet die Musikschule auch Erwachsenen Unterricht an.
Für einen Anfang ist es nie zu spät. Dabei sind musikalische Vorkenntnisse vorteilhaft aber nicht erforderlich.
Es geht ja nicht um Leistung, sondern um Freude an der Musik. Und mit etwas Fleiß kommen die Freude und der Erfolg ganz automatisch.
Und ganz nebenbei ist ein Musikinstrument zu erlernen, das beste Gehirnjogging, das es gibt.
Muss ich vorher schon etwas spielen und Noten lesen können oder lerne ich das im Unterricht?
Vorkenntnisse, wie z. B. Notenkenntnisse, sind natürlich hilfreich, doch keineswegs erforderlich.
Eine wichtige Voraussetzung ist die Liebe zur Musik, die Neugierde und die Bereitschaft, sich von den eigenen Möglichkeiten überraschen zu lassen.
Es besteht die Möglichkeit, einen Theorie-Kurs zu besuchen.
Mein Kind oder ich möchten in einem Ensemble der Musikschule mitspielen. Ist das möglich?
Ja, das ist sogar erwünscht.
Wenn Sie oder Ihr Kind bereits Unterricht an unserer Musikschule haben, ist das ohne zusätzliche Entgelte möglich.
Hier geht es zu unseren Ensembles.
Ist mein Kind musikalisch genug zum Erlernen eines Instrumentes?
Ihr Kind soll Freude an der Musik, am Instrument und am Musizieren haben.
Dabei kommt es nicht nur auf musikalisches Gespür an, sondern vorrangiger auf die Geduld, Aufmerksamkeit, Auffassungsgabe, Konzentrationsfähigkeit und Fingerfertigkeit des Kindes. Und nicht zu vergessen, der Wunsch des Kindes, das Spielen auf einem Instrument zu erlernen!
Wie kann ich mein Kind beim täglichen Üben unterstützen?
Helfen Sie ihrem Kind eine feste Struktur zu finden, klare Abmachungen zur Übungszeit vermeiden Diskussionen.
Zeigen Sie Interesse an seinem Üben und loben Fortschritte. Über ein aufmerksames, ehrliches Feedback freut sich Ihr Kind.
Haben Sie auch Verständnis für die Schwierigkeiten beim Üben.
Die musikalische Entwicklung braucht eine liebevolle, konsequente Unterstützung.
Gemeinsames Singen und Musizieren, Musikhören und Konzertbesuche steigern die Freude und Motivation der Kinder am Musizieren.
Wie finde ich mein passendes Instrument?
Für alle Interessierten gibt es den Tag der Instrumente.
Hier stellen sich die Lehrer mit ihren jeweiligen Instrumenten vor, welche natürlich auch ausprobiert werden können.
Beim Instrumentenkarussell kann Ihr Kind unter sachkundiger Anleitung verschiedene Instrumente ausprobieren.
In der Form von Schnupperstunden können die Wunschinstrumente ausprobiert werden.
Geben Sie Ihrem Kind die Chance, Instrumente hautnah kennen zu lernen und sich auf sie einzulassen.
Muss ich ein eigenes Instrument besitzen?
Für das tägliche Üben ist ein eigenes oder geliehenes Instrument erforderlich.
Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten können Instrumente der Kreismusikschule für die Ausbildung gemietet werden.
Die Miete ist auf ein Schuljahr begrenzt, da für aktives Musizieren ein eigenes Instrument erstrebenswert ist.
Ein Anspruch auf Mietinstrumente besteht nicht. Die Instrumentenmiete ist entgeltpflichtig und bedarf einer vertraglichen Regelung.
Viele Musikalienhändler bieten auch Leihverträge oder Mietkauf für die verschiedenen Instrumente an.
Ist der Instrumentenkauf geplant, können Sie sich von Ihrem Lehrer beraten und informieren lassen.
Schließlich soll das Instrument genau zu Ihnen oder Ihrem Kind passen.
Was ist besser: Einzel- oder Gruppenunterricht?
Das unterscheidet sich von Kind zu Kind. Wenn zwei bis drei etwa gleichaltrige Kinder mit ähnlichem Entwicklungsniveau zusammen Unterricht haben, kann dies außerordentlich förderlich sein. Ihr Musikschullehrer berät Sie diesbezüglich sehr gern.
Ist ein Fächer- oder Lehrerwechsel möglich?
Ja. Sprechen Sie die Lehrkraft, den Schulteilleiter oder einen Verwaltungsmitarbeiter an.
Zum Wechseln oder Ändern gibt es den Änderungsvertrag.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Neben den Kosten für den Unterricht, die Sie der Entgeltordnung entnehmen können, kommen noch die Kosten für das Musikinstrument (Kauf oder Miete), Notenständer sowie die Ausgaben für Notenmaterial. Hier werden Sie von unseren Lehrkräften fachlich kompetent beraten.
Warum müssen die Ferien mitbezahlt werden?
Die Unterrichts- und Nutzungsentgelte sind Jahresentgelte, sie beziehen sich auf ein Schuljahr vom 01.08. bis zum 31.07.
Die fälligen Jahresentgelte sind im Voraus als Einmalzahlung oder in 10 monatlichen Teilbeträgen zu entrichten (laut Entgeltordnung §4 (3): "Die Umrechung als Rate entspricht einem Zehntel des Jahresentgeltes unabhängig von der Anzahl der Wochen und Unterrichtsstunden in einem Monat. Die Ferien haben keinen Einfluss auf die Berechnung des Jahresentgeltes".
Bei monatlicher Zahlweise scheinen jeden Monat Kosten zu entstehen, auch in den Ferienmonaten, aber Sie bezahlen nur den vereinbarten Unterricht in zwölf Teilbeträgen.
Was passiert im Krankheitsfall des Schülers oder Lehrers?
Wird eine angebotene Unterrichtsstunde aus Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde, oder auf Erstattung des anteiligen Entgeltes. Wenn ein Schüler nachweislich (ärztliches Attest) durchgängig länger als 3 Wochen erkrankt ist, kann auf schriftlichen Antrag, innerhalb eines Monats nach dem Unterrichtsausfall, das Entgelt anteilig zurückerstattet werden.
Findet der Unterricht aus von der Musikschule zu vertretenden Gründen nicht statt, wird Nachholunterricht angeboten. Falls die Musikschule nicht mindestens 35 Unterrichtstermine im Schuljahr anbieten kann, wird auf Antrag das anteilige Entgelt nach Beendigung des Schuljahres erstattet
Gibt es Ermäßigungen?
Geschwisterermäßigungen gewähren wir ab dem 2. angemeldeten Kind einer Familie, für Kinder unter 18 Jahren ohne eigenes Einkommen.
Auch Studenten erhalten bei Vorlage des Studentenausweises einen Rabatt.
Sozialermäßigungen gewähren wir ab Datum der Antragsstellung, sie gilt jeweils nur für ein Fach und ein Unterrichtsjahr.
Für den Einzelunterricht ohne Förderung, MFE, Musikalische Grundausbildung, Musikgarten und die Musikalische Babygruppe wird keine Sozialermäßigung gewährt.
Anträge auf Ermäßigung müssen für jedes Schuljahr neu gestellt werden. Nutzen Sie auch das Bildungspaket der Bundesregierung.
Wann beginnt der nächste Kurs in Musikalischer Früherziehung?
Neue Gruppen werden meist zum Schuljahresanfang gebildet. In Abstimmung mit dem Lehrer können auch neue Kursteilnehmer in eine bestehende Gruppe integriert werden.
Wann findet der Unterricht statt?
In der Regel findet der Unterricht wöchentlich zu einem vereinbarten Termin statt.
Die Unterrichtstermine werden einvernehmlich zwischen Lehrer und Schülern vereinbart.
Die Lehrer versuchen auch besondere Terminwünsche bei der Planung zu berücksichtigen.
Unterricht wird nur in der Schulzeit gegeben, es gilt die Ferienreglung des Freistaates Sachsen.
Wie viel Zeit muss ich pro Woche zum Üben einplanen?
Die meisten suchen einen Ausgleich in der Musik, eine Ergänzung, die Freude und Entspannung vom häufig stressigen Schul- oder Berufsalltag bringen soll.
Hier gilt es den ‘goldenen Mittelweg’ aus Disziplin und Loslassen zu finden.
Für ein erfüllendes Resultat bleibt das regelmäßige Üben die entscheidende Voraussetzung. Regelmäßigkeit bezieht sich sowohl auf die Inanspruchnahme des Unterrichts als auch auf die möglichst tägliche Wiederholung des im Unterricht Erarbeiteten.
Sind im Anfängerbereich 10 Minuten tägliches Üben ausreichend, führt dies bei schwereren Stücken meist nicht mehr zu einem befriedigenden Ergebnis.
Ich muss leider kündigen
Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind an eine Geschäftsstelle der Musikschule zu richten.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
In Ausnahmefällen sind Absprachen zwischen Eltern, Lehrer und der Schulleitung zu einer vorzeitigen Kündigung möglich.
Bitte beachten Sie die Regelungen der Engeltordnung (§ 6).
Mir liegt die Arbeit der Musikschule am Herzen, wie kann ich sie unterstützen?
Dann würden wir uns freuen Sie in der Elternvertretung oder als neues Mitglied im Förderverein begrüßen zu dürfen.
Auch über Spenden freuen wir uns. Helfen Sie bei Veranstaltungen, verteilen Sie unsere Werbung, empfehlen Sie uns weiter.
Sprechen Sie mit uns, wenn etwas zu Ihrer Unzufriedenheit sein sollte.
Nutzen Sie die Musikschule als kulturelle Einrichtung des Landkreises Nordsachsen.